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Fundbüro

Haben Sie etwas verloren? Oder haben Sie etwas, das nicht Ihnen gehört, gefunden? Wenn Sie etwas finden, müssen Sie gemäss Gesetz den Gegenstand an der dafür vorgesehenen Stelle abgeben. Das Fundbüro hilft Ihnen gerne weiter:

  • Wenn Sie auf öffentlichem Grund (auf der Strasse) etwas finden, müssen Sie sich an einen Polizeiposten oder das Fundbüro der Gemeinde wenden. Alles, was Sie am Bahnhof, im Zug oder in einem anderen öffentlichen Verkehrsmitteln finden, müssen Sie an der zuständigen Stelle des Betreibers abgegeben.
  • Wenn Sie in einem bewohnten Haus oder einem öffentlichen Gebäude (Kino, Theater, Turnhalle, Schwimmbad usw.) etwas finden, müssen Sie die Sache der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer, dem Hauswartpersonal oder der Aufsichtsperson abgeben.

Die Gemeinde Erlinsbach SO bewahrt im Dorf gefundene Fundstücke während 3 Monaten auf. Kontaktieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung Telefon 062 857 57 00 oder wenden Sie sich direkt an die Kantonspolizei Solothurn, Polizeiposten Schönenwerd, C.F. Bally-Strasse 17, 5012 Schönenwerd, Telefon 062 311 93 80.

Zuständige Abteilung