Navigieren in Erlinsbach

Ortsplanungsrevision

Revision der Nutzungsplanung - 2. Öffentliche Auflage

Planauflage vom 29.08.2025 - 29.09.2025

Im Nachgang zur 1. öffentlichen Auflage (18.10. bis 16.11.2024) hat der Gemeinderat entschieden auf gewisse Einsprachen einzugehen und Anpassungen vorzunehmen. Des Weiteren wurde nach Rücksprache mit dem Kanton (AfU) der Gewässerraum des Erzbaches nochmals geprüft und korrigiert.
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie des Beschlusses des Gemeinderates vom 15. Oktober 2024 werden die  Änderungen der Nutzungsplanung mit Reglementen öffentlich aufgelegt. Nur die Änderungen gegenüber der ersten Auflage können Gegenstand von Einsprachen sein.

Änderungen Bauzonen- und Erschliessungsplan
Änderungen Gesamtplan
Änderungen Erzbach Gewässerraum
Änderungen Zonenreglement
Planungsbericht
Protokollauszug Gemeinderat

Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).


Revision der Nutzungsplanung - Öffentliche Auflage

Planauflage vom 18.10.2024 - 18.11.2024

Einspracheberechtigte Dokumente:

Zonenreglement (synoptische Darstellung)

Baureglement (synoptische Darstellung) > ist von Gemeindeversammlung zu beschliessen

Bauzonenplan   

Gesamtplan

Naturgefahrenkarte Nord     Naturgefahrenkarte Süd

Erschliesslungsplan Nord     Erschliessungsplan Mitte     Erschliessungsplan Süd

Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Waldfeststellungsplan, Übersicht > Einsprachen sind an den Kanton zu richten 

 Detailplan Breite     Detailplan Erzbach     Detailplan Eymatt 

 Detailplan Platte     Detailplan Vorziel

Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Volkswirtschaftsdepartement Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Orientierende Dokumente:

Planungsbericht (inkl. Änderungsplan)     Bauzonenplan Änderungsplan (informativ)

Grundlagenbericht

Naturinventar

Naturkonzept, Bericht     Naturkonzept, Plan     Naturkonzept, Heckenliste  

Auswertungsbericht der kantonalen Vorprüfung

Auswertungsbericht der öffentlichen Mitwirkung

Informationsveranstaltung am Mittwoch, 23.10.2024 um 19:00 Uhr im Gemeindesaal, Dorfplatz 1
Präsentation der Informationsveranstaltung

Sprechstunden für individuelle Fragen:
Montag, 04.11.2024 und Mittwoch, 13.11.2024 jeweils von 19:00 - 21:00 Uhr im Gemeindesaal, Dorfplatz 1


 

Räumliches Leitbild

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26.11.2018 hat der Souverän das räumliche Leitbild genehmigt.

Das räumliche Leitbild stellt die Grundzüge der anzustrebendenräumlichen Ordnung dar, insbesondere für die Bereiche Siedlung, Mobilität, Natur,Landschaft und Umwelt. Es ist auf einen Planungshorizont von ca. 25 Jahren ausgerichtet (im Gegensatz zum 15-Jahres-Horizont der Nutzungsplanung).
Das Planungswerk ist behörden- und nicht eigentümerverbindlich. Es dient der kommunalen Planungsbehörde (Gemeinderat, Planungskommission) als Grundlage für die anstehende Nutzungsplanung sowie für weitere raumrelevante Planungen oder Verfahren.

Die Erarbeitung der Nutzungsplanung wurde ebenfalls an der Gemeindeversammlung beschlossen.

Ab Januar 2019 werden die Arbeiten durch die Planungskommission und das Planungsbüro in Angriff genommen.

Die Bevölkerung wird Gelegenheit bekommen an der Erarbeitung mitzuwirken.