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Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Einberufung von mind. zwei Gemeindeversammlungen pro Jahr:

  1. um den Voranschlag für das folgende Jahr zu beschliessen;
  2. um die Rechnung des vergangenen Jahres zu beschliessen.

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Zuständige Abteilung