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Friedensrichter

Friedensrichteramt

Als Friedensrichter unserer Gemeinde amtet:
Herr David Pfister, Steinenbachstr. 2, 5015 Erlinsbach SO
Telefon Privat 076 417 09 08

Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter.

Zuständigkeit des Friedensrichters

I. Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)

Als urteilender Richter

  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und
  • wenn der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt

Als Sühnerichter

  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren nötig ist

Bis CHF 5'000 kann der Friedensrichter ein Urteilsvorschlag unterbreiten.

Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden:

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet folgendes Formular Anwendung:

II. Strafsachen

Als urteilender Richter

  • wenn es um eine Bussen-Verfügung wegen der Übertretung eines Gemeindereglementes geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)

Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre „Mein gutes Recht“, herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler:

Mein gutes Recht - Broschüre [pdf, 8.4 MB]

Bemerkung: Männliche Bezeichnungen gelten auch für Frauen.

Zuständige Abteilung