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Einbürgerung: ordentliche

Ordentliche Einbürgerung

Schweizer oder Ausländer können ein Gesuch um Einbürgerung (als Erlinsbacher Bürger) bei der Gemeinde Erlinsbach SO stellen.
Auskünfte über Voraussetzungen, Vorgehen und Kosten erhalten Sie bei der Abteilung Kanzlei/Administration.

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Solothurn für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern:

  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erforderlich
  • mündliche Sprachkompetenzen in Deutsch Niveau B1 und schriftliche Sprachkompetenz in Deutsch Niveau A2
  • Staatsbürgerliche Kenntnisse (Besuch Neubürgerkurs oder Dispensationsverfügung)
  • 10 Jahre in der Schweiz
  • 4 Jahre im Kanton Solothurn
  • 2 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung).
  • einwandfreier Strafregisterauszug und Betreibungsregisterauszug
  • keine Sozialhilfeabhängigkeit
  • keine offenen Steuern

Erleichterte Einbürgerung

Ausländer mit schweizerischem Ehepartner können - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen - das Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Sie erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ihres schweizerischen Ehepartners. Das entsprechende Formular kann beim Amt für Gemeinden Abteilung Bürgerrecht bezogen werden, siehe erleichterte-Einbürgerung.

Weiter können Personen der dritten Generation ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, siehe Drittgeneration

Zuständige Abteilung