Kanton Solothurn: Sofortiges absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit
Die anhaltend hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge haben die akute Trockenheit im Kanton Solothurn verschärft. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» angestiegen. Im Rahmen der regelmässig durchgeführten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gestützt auf die aktuelle Lagebeurteilung des «Erweiterten Sonderstabs Waldbrand» hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot im Wald, im Garten sowie überall im Freien verfügt.
Was gilt für das Siedlungsgebiet?
Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem gesamten Kantonsgebiet und damit auch im Siedlungsraum (gilt auch für Cheminées in Innenräumen) verboten.
Feuern oder Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist unter vorsichtigem Einsatz im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
- Lassen Sie einen Gas- oder Elektrogrill nie unbeaufsichtigt
- Halten Sie beim Feuern oder Grillieren genügend Abstand zu Hecken, Sträuchern und anderen brennbaren Materialien
- Stellen Sie geeignete Löschmittel wie einen Feuerlöscher, Wassereimer oder eine Löschdecke bereit
- Löschen Sie ein entfachtes Feuer mit viel Wasser
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
2026-07-30 Kanton Solothurn, Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot.pdf