Widerruf des absoluten Feuerverbotes im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)
- Die Allgemeinverfügung «Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 30. Juli 2026 wird widerrufen.
- Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) wird per 26. August 2026, 12:00 Uhr, aufgehoben.
- Es gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026.
26082026-Allgemeinverfuegung_Widerruf_absolutes_Feuerverbot.pdf