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Aufgebung des Betretungsverbotes für Gewässer

Das Kantonale Fischerei- und Betretungsverbot für die Gewässer vom 13. Juli 2026 ist per sofort aufgehoben.

Ausgenommen davon bleiben die Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.

 

 

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