Aufgebung des Betretungsverbotes für Gewässer
Das Kantonale Fischerei- und Betretungsverbot für die Gewässer vom 13. Juli 2026 ist per sofort aufgehoben.
Ausgenommen davon bleiben die Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.