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Kanton Solothurn: Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet aufgehoben

Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie den sinkenden Temperatu­ren der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft.
Die zuständigen Behörden haben des­halb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Wal­desnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Während der letzten Tage wurden im Kanton Solothurn flächendeckend Niederschläge ver­zeichnet. Zusammen mit den gesunkenen Temperaturen hat dies zu einer deutlichen Ent­spannung der Waldbrandgefahr geführt. Diese wurde von Gefahrenstufe 4 (gross) auf Ge­fahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft.

Die Kommandantin der Kantonspolizei Solothurn hat das seit dem 3. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Allge­meinverfügung vom 3. Juli 2026 ist damit widerrufen und nicht mehr gültig.

Trotz der Entspannung ist weiterhin grosse Vorsicht geboten. Feuer dürfen auch in befes­tigten Feuerstellen nur mit grosser Sorgfalt entfacht werden. Bei Wind ist auf das Feuern im Wald und in Waldesnähe zu verzichten.

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