Prämienverbilligung Krankenkasse
Die Ausgleichskasse Solothurn stellt in der Regel allen Personen, die aufgrund der ausgewerteten Steuerdaten voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, automatisch ein Antragsformular zu (IPV = Individuelle Prämienverbilligung). Bitte beachten Sie die verbindlichen Termine!
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte direkt die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn:
Ausgleichskasse des Kantons Solothurn
Abteilung IPV
Postfach 116
4501 Solothurn
Tel. 032 686 22 00
Fax 032 686 23 41