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Prämienverbilligung Krankenkasse

Die Ausgleichskasse Solothurn stellt in der Regel allen Personen, die aufgrund der ausgewerteten Steuerdaten voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, automatisch ein Antragsformular zu (IPV = Individuelle Prämienverbilligung). Bitte beachten Sie die verbindlichen Termine!

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte direkt die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn:

Ausgleichskasse des Kantons Solothurn
Abteilung IPV
Postfach 116
4501 Solothurn
Tel. 032 686 22 00
Fax 032 686 23 41

www.akso.ch

Zuständige Abteilung