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Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB)

Mit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als Fachbehörde abgelöst.

Für die Gemeinden der Sozialregion Unteres Niederamt SRUN (Erlinsbach SO, Däniken, Eppenberg-Wöschnau, Gretzenbach,Kienberg, Niedergösgen, Rohr b. Olten, Schönenwerd, Walterswil SO) ist die KESB Olten-Gösgen zuständig:

KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23
Postfach
4601 Olten
Tel. 062 311 86 77 / kesb-og@ddi.so.ch / KESB

Die KESB ist für alle erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig.

Die Fachbehörden arbeiten eng mit den regionalen Sozialdiensten der Gemeinden zusammen, welche weiterhin für die Erstellung von Sozialberichten, die professionelle Führung von Mandaten des Kindes- und Erwachsenenschutzes und für die Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beiständinnen und Beistände zuständig sind.

Zuständige Abteilung