Friedensrichteramt
Friedensrichteramt (Friedensrichterkreis Erlinsbach SO-Kienberg)
Als Friedensrichterin unserer Gemeinde amtet:
Frau Yvonne Hürbin, Gwiedemgut 170, 4468 Kienberg
Telefon Privat 076 326 27 42
Die Friedensrichterin amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilende Richterin und als Sühnerichterin.
Zuständigkeit des Friedensrichters
I. Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)
Als urteilender Richter
- wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und
- wenn der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt
Als Sühnerichter
- wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren nötig ist
Bis CHF 5'000 kann der Friedensrichter ein Urteilsvorschlag unterbreiten.
Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden:
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet folgendes Formular Anwendung:
II. Strafsachen
Als urteilender Richter
- wenn es um eine Bussen-Verfügung wegen der Übertretung eines Gemeindereglementes geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)
Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre „Mein gutes Recht“, herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler:
Mein gutes Recht - Broschüre [pdf, 8.4 MB]
Bemerkung: Männliche Bezeichnungen gelten auch für Frauen.