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Einkommensänderung

Die Steuerveranlagung und -rechnung werden aufgrund der Einkünfte und Abzüge des vergangenen Kalenderjahres berechnet.
Anfang 2. Quartal des laufenden Jahres erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung des aktuellen Jahres, welche aufgrund der letzten definitiven Steuerveranlagung berechnet ist. Die provisorische Steuerrechnung (Vorbezug) wird sowohl vom Kanton (Staatssteuer/direkte Bundessteuer) wie auch von der Gemeinde (Gemeindesteuer) gestellt.

Bei Einkommensänderungen im Laufe des Jahres kann unter Angabe der neuen bzw. der veränderten Faktoren sowohl beim Kantonalen_Steueramt wie auch bei der Finanzverwaltung der Gemeinde umgehend eine angepasste provisorische Rechnung verlangt werden. Einkommensschwankungen wirken sich somit schneller auf die Steuerrechnung aus.

Link:

www.so.ch

Zuständige Abteilung