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Feuerwehrersatzabgabe

Die Feuerwehrdienstpflicht für Männer und Frauen beginnt ab dem 21. Altersjahr und dauert bis zum 42. Altersjahr. Wer feuerwehrdienstpflichtig ist und keinen persönlichen Dienst leistet, ist ersatzpflichtig. Die Ersatzabgabe beträgt 10% der 100%-Staatssteuer, jedoch mindestens Fr. 20.– und höchstens Fr. 400.–.

Zuständige Abteilung