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Zahlungsschwierigkeiten Steuern: Stundungs- und Ratengesuche

Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:

  • Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen

Allenfalls kann die Finanzverwaltung weitere Belege einfordern, die das Gesuch stützen (z.B. Schuldenaufstellung, Kopie Miet- oder Leasingverträge, Lohnabrechnung usw.).

Das Gesuch muss zudem eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Zuständige Abteilung