Zahlungsschwierigkeiten Steuern: Stundungs- und Ratengesuche
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:
- Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen
Allenfalls kann die Finanzverwaltung weitere Belege einfordern, die das Gesuch stützen (z.B. Schuldenaufstellung, Kopie Miet- oder Leasingverträge, Lohnabrechnung usw.).
Das Gesuch muss zudem eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.