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Wasser-Abwasser-Verbrauchsgebühren

Der Bezug von Frischwasser resp. die Abgabe von Abwasser wird gemäss Zählermessung verrechnet (Preis/m3).

Die Wasserzähler sind Eigentum der Gemeinde und werden den Kunden gegen Entrichtung einer jährlichen Miete (Preis je nach Typ) zur Verfügung gestellt.

Für jede Wohneinheit ist gemäss Kantonaler Gesetzgebung eine jährliche Grundgebühr Wasser und Abwasser zu entrichten.

Wasser_Abwasser-Tarifblatt-aktuell.pdf

Die Verbrauchs- und Grundgebühren für Wasser/Abwasser werden im Namen der Gemeinde Erlinsbach SO durch die Eniwa AG in Rechnung gestellt.

Zuständige Abteilung