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Todesfall und Organisation von Beisetzungen/Bestattungen

Bitte melden Sie sich, im Zusammenhang mit einem Todesfall, beim Bestattungsamt Erlinsbach SO unter 062 857 57 00 und vereinbaren Sie einen Vorsprachetermin, Gerne beraten wir Sie, unterstützen Sie bei der Erledigung der anfallenden Formalitäten und helfen bei der Klärung Ihrer offenen Fragen.  

Todesfallmeldung - Zivilstandsamt

Die Angehörigen von Personen, welche in Erlinsbach SO zu Hause verstorben sind, werden gebeten, innerhalb von zwei Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Bestattungsamt) vorzusprechen und den Todesfall zuhanden des Zivilstandsamtes zu melden. Als erstes ist ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Mitzubringen sind:

  • die ärztliche Todesbescheinigung im Original
  • das Familienbüchlein (falls vorhanden und Eintrag gewünscht)

Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesanzeige an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heimes.

Auftrag an Bestattungsinstitut

Die Angehörigen müssen für die Überführung der verstorbenen Person ein Bestattungsinstitut (freie Wahl) beauftragen. Die Bestattungsinstitute stehen rund um die Uhr für telefonische Beratung zur Verfügung. Sie übernehmen unter anderem, das Ankleiden und Pflegen des Verstorbenen, das Einsargen und die Überführung zum Krematorium oder Friedhof. Viele Bestattungseinrichtungen bieten auch Aufbahrungsmöglichkeiten. Gerne unterstützen die Bestattungsinstitute die Angehörigen auch in der Erledigung der Formalitäten mit den Behörden und involvierten Stellen, Erstellung von Trauerdrucksachen, Organisation von Blumenschmuck und Kränze usw.

Organisation Beisetzung/Bestattung

Die Angehörigen müssen für die Beisetzung/Bestattung mit dem Bestattungsamt der Wohngemeinde Kontakt aufnehmen. Das Bestattungsamt Erlinsbach SO unterstützt die Hinterbliebenen bei der Koordination und den Vorbereitungen der Beisetzungs- und Abdankungsformalitäten. In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart (Kremation oder Erdbestattung) und die Grabart (Reihengrab, Urnengrab, Urnenhain oder Gemeinschaftsgrab) bestimmt und die Termine für die Beisetzung und die Abdankung festgelegt.  

Inventar

Nach jedem Todesfall muss aufgrund der geltenden Rechtsbestimmungen ein Inventar aufgenommen werden. Für die Aufnahme des Erbschafts- und Steuerinventars ist die/der Inventurbeamte/r zuständig und wird mit den Angehörigen entsprechend Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Auf dem angefügten Merkblatt sind die wichtigsten Angaben aufgeführt.

Merkblatt_zur_Inventuraufnahme  [PDF, 39.0 KB]

E-Mail Bestattungsamt: ewd@erlinsbach-so.ch

Zuständige Abteilung