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Hundehaltung

Der Gemeinde sind Änderungen in der Hundehaltung zu melden. Neue Hundehalter müssen durch die Gemeinde in der AMICUS-Datenbank erfasst werden. Die Hundehalter erhalten anschliessend ein entsprechendes Login. Die Hundehalter sind verantwortlich, dass die Daten auf der AMICUS-Datenbank stimmen (siehe Anleitung unter www.amicus.ch).

Die Hundesteuer von CHF 130.00 (CHF 90.00 Hundetaxe / CHF 40.00 kantonale Abgabe) ist für jeden per 1. April gehaltenen und meldepflichtigen Hund (älter als 3 Monate) zu bezahlen.
Für Hunde, welche am 1. April  noch nicht 3 Monate alt sind, müssen keine Abgaben bezahlt werden.

Für den Bezug der jährlichen Hundesteuer erhalten alle Hundehalter, von der Gemeinde, pro registrierten, vom Hundehalter per Stichtag 1. April gehaltenen, abgabepflichtigen Hund, eine Rechnung, gestützt auf de Datenbank AMICUS.

E-Mail Einwohnerdienste: ewd@erlinsbach-so.ch

Zuständige Abteilung