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Touristen

Touristen und Besucher dürfen sich innerhalb von 6 Monaten für maximal 3 Monate in der Schweiz aufhalten.

Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten besteht die Meldepflicht bei der Einwohnerkontrolle, zur Vornahme der Aufenthaltsregelung.

Visumspflichtige Besucher haben bei der Schweizerischen Vertretung im Heimatland für ein Visum vorzusprechen. Die Botschaft kann das Visum in eigener Kompetenz erteilen.
Auf Verlangen der Botschaft hat der Gastgeber eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Zuständige Abteilung