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Wegzug/Abmeldung

Schade dass Sie Erlinsbach SO verlassen. Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort jetzt schon alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen via eUmzug oder direkt am Schalter abmelden (bei persönlicher Abmeldung bitte Identitätskarte oder Pass resp. Ausländerausweis mitbringen).

Bei Schweizer Staatsangehörigen und sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir Ihnen den allenfalls hinterlegten Heimatschein direkt zu (bei einigen Gemeinden ausserhalb des Kanton Solothurn muss dieser dort hinterlegt werden - bitte erkundigen Sie sich direkt bei der neuen Wohngemeinde). Sollten Sie bei uns keinen Heimatschein hinterlegt haben, werden wir Sie entsprechend informieren.

Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich am neuen Wohnort anmelden müssen, sofern die Gemeinde eUmzug nicht anbietet!

Definitive Abmeldung ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei oder nehmen Sie vorgängig mit der Abteilung Einwohnerdienste Kontakt auf.

Für die Abmeldung ist die Adresse des Reiseziels/Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.

Zuständige Abteilung