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Adressauskünfte

Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.

Sofern keine Datensperre hinterlegt ist, werden auf schriftliche Anfrage folgende Daten bekannt gegeben:

  • - Gegenwärtige Adresse (evtl. frühere Adressen bei Wegzug)
  • - nach Abmeldung: neuer Wohnort
  • - weitere Daten, welche in § 22 Abs. 1 InfoDG erwähnt sind, falls erforderlich

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 6 des Kantonalen Gemeindegesetzes erteilt werden. Dieses richtet sich nach den Bestimmungen im Informations- und Datenschutzgesetz § 22 und in der Informations- und Datenschutzverordnung § 15 .

Für eine Adressauskunft benötigen wir von Ihnen Ihre schriftliche Anfrage zusammen mit einem Interessennachweis. 

Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von CHF 15.00 erhoben.

E-Mail Einwohnerdienste: ewd@erlinsbach-so.ch

Zuständige Abteilung