Adressauskünfte
Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Sofern keine Datensperre hinterlegt ist, werden auf schriftliche Anfrage folgende Daten bekannt gegeben:
- - Gegenwärtige Adresse (evtl. frühere Adressen bei Wegzug)
- - nach Abmeldung: neuer Wohnort
- - weitere Daten, welche in § 22 Abs. 1 InfoDG erwähnt sind, falls erforderlich
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 6 des Kantonalen Gemeindegesetzes erteilt werden. Dieses richtet sich nach den Bestimmungen im Informations- und Datenschutzgesetz § 22 und in der Informations- und Datenschutzverordnung § 15 .
Für eine Adressauskunft benötigen wir von Ihnen Ihre schriftliche Anfrage zusammen mit einem Interessennachweis.
Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von CHF 15.00 erhoben.
E-Mail Einwohnerdienste: ewd@erlinsbach-so.ch