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Zuzug/Anmeldung

Wir heissen Sie in Erlinsbach SO herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde persönlich am Schalter oder mittels eUmzug abmelden. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abmeldung auch die Anmeldung persönlich zu erfolgen hat.

Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.

Ausländische Staatsangehörige haben nach erfolgter Bearbeitung der Adressänderung die anfallende Gebühr bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.
 
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Mietvertrag bzw. Bestätigung des Vermieters oder Eigentümers bei Untermiete
  • Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Sorgerechtsnachweis/Obhutsregelung (nur bei Zuzug von Kindern bei getrennt lebenden oder nicht miteinander verheirateten Eltern)
  • Urteil gerichtliche Trennung oder Vereinbarung freiwillige Trennung

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass (oder Identitätskarte für EU-Bürger)
  • Ausländerausweis im Original (wenn in Papierformat)
  • Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus der EU oder Kurzaufenthaltsbewilligung)
  • Mietvertrag bzw. Bestätigung des Vermieters oder Eigentümers bei Untermiete
  • Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Zivilstandsdokumente (Eheschein, Geburtsschein) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder (sofern nicht bereits in der Schweiz beurkundet)
  • Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern bei getrennt lebenden Eltern oder nicht miteinander verheirateten Eltern)
  • Urteil gerichtliche Trennung/Scheidung oder Vereinbarung freiwillige Trennung
  • Kantonswechselformular bei ausserkantonalem Zuzug von Drittstaatsangehörigen (siehe Link: Migrationsamt)
  • Bewilligung zum Familiennachzug oder Ermächtigung zur Visumerteilung bei Zuzug aus dem Ausland von Drittstaatsangehörigen (sieh Link: Migrationsamt
  • Gesuch als Nichterwerbstätige für Personen auf Stellensuche aus der EU (siehe Link: Migrationsamt)

Für Führerausweise und/oder Fahrzeugausweise : mfk.so.ch

Zuständige Abteilung