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Schweizer Pass und Identitätskarte

Alle wichtigen Hinweise zu Pass und IDK finden Sie in diesem Merkblatt:

Merkblatt_Ausweise  [PDF, 162 KB]

Ausstellung einer Identitätskarte

Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, damit ein Antrag ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann.

Dazu bringen sie folgende Unterlagen mit:

  • Die zu ersetzende Identitätskarte (falls vorhanden) / Identitätsnachweis
  • Ein aktuelles Passfoto, d.h. nicht älter als ein Jahr (siehe Richtlinien unter Fotomustertafel)
  • Bei Verlust des Ausweises die Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeibehörde
  • Für Kinder, bei Bedarf den Nachweis über das Sorgerecht bzw. die Einwilligungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

Ausstellung eines Reisepasses (oder Kombiantrag)

Kontaktieren Sie das Ausweiszentrum, folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Bei allen Antragsarten werden die notwendigen Daten erfasst, durch das Ausweiszentrum geprüft und ein Termin für die Biometrie-Datenerfassung vereinbart. Die Erfassung der Biometriedaten umfasst die Aufnahme des Gesichtsbildes, die digitale Erfassung zweier Fingerabdrücke (erst ab 12. Altersjahr) sowie die Unterschrift.

Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mitzubringen:

  • Der zu ersetzende Ausweis (falls vorhanden) / Identitätsnachweis
  • Bei Verlust des Ausweises die Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeibehörde
  • Für Kinder, bei Bedarf den Nachweis über das Sorgerecht bzw. die Einwilligungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • Zur Biometrie-Datenerfassung muss kein Foto mitgebracht werden

An einem so genannten Biometrie-Checkpoint können Sie einsehen, welche Daten auf dem Chip gespeichert sind. Damit können Sie von Ihrem im Datenschutzgesetz vorgesehenen Recht auf Dateneinsicht Gebrauch machen. Gleichzeitig können Sie sich, zum Beispiel vor dem Antritt einer Reise, am Checkpoint versichern, dass Ihr biometrischer Pass funktioniert.

Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer beantragen Sie die schweizerischen Reisedokumente bei Ihrer Schweizer Vertretung.

Gültigkeitsdauer 

Erwachsene 10 Jahre / Kinder 5 Jahre

Gebühren (Erwachsene)

Identitätskarte CHF 70.00
Reisepass CHF 145.00
Kombiangebot (Pass und IDK gemeinsam) CHF 158.00

Gebühren (Kinder und Jugendliche)

Identitätskarte CHF 35.00
Reisepass CHF 65.00
Kombiangebot (Pass und IDK gemeinsam) CHF 78.00

Die Gebühren sind bei Antragstellung bar zu bezahlen.

Ausstellungsfrist

Sie erhalten den neuen Ausweis ca. 10 Arbeitstage nach Genehmigung des Antrages durch das Ausweiszentrum. Bei fehlenden Unterlagen oder wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, kann es zu einem zusätzlichen Behördengang sowie zu längeren Ausstellungsfristen kommen. Die Ausweise werden in der Regel per Einschreiben direkt dem Antragsteller zugestellt.

Unmündige oder Personen unter umfassender Beistandschaft (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)

Kinder benötigen ab Geburt einen eigenen Ausweis und müssen bei der Antragstellung ebenfalls persönlich anwesend sein. Unmündige oder Personen unter umfassender Beistandschaft sind durch die sorgeberechtigte Person respektiv den gesetzlichen Vertreter zu begleiten. Die Begleitperson hat sich auszuweisen.

Bei Anträgen für Kinder ist die schriftliche Einwilligung beider sorgeberechtigten Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) erforderlich. Siehe Formular «Einwilligungserklärung» (ausweiszentrum.so.ch). Bei Bedarf ist der Nachweis des alleinigen oder gemeinsamen Sorgerechts vorzulegen.

Vorgehen bei Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei einer schweizerischen Polizeistelle angezeigt werden. Mit der Original Verlustmeldung kann ein neuer Ausweis beantragt werden.

Ausweise, deren Verlust gemeldet wurde, sind für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.

Provisorischer Pass

Wenn die Zeit zur Beantragung eines ordentlichen Passes oder einer Identitätskarte nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass beantragt werden. Die maximale Gültigkeit für einen provisorischen Pass beträgt 12 Monate. Der provisorische Pass ist sofort nach Beendigung der Reise der ausstellenden Behörde (Ausweiszentrum/Notpassstelle) abzugeben. Das Ausweiszentrum in Solothurn erstellt in kurzer Frist einen provisorischen Pass. Für die Beantragung eines provisorischen Passes sind die gleichen Unterlagen notwendig wie für den ordentlichen Reisepass.

Der provisorische Pass kostet CHF 100.00 (plus allfällige Portokosten). In ganz dringenden Fällen kann am Flughafen ein provisorischer Pass beantragt werden. Die Ausstellung eines provisorischen Passes am Flughafen ist teurer.

Adresse und Erreichbarkeit des Ausweiszentrums

Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12 (5. Stock)
Postfach 144
4502 Solothurn

Telefon: 032 627 63 70
E-Mail: ausweiszentrum@ddi.so.ch
Homepage Ausweiszentrum

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.00 – 12.30 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.30 Uhr / 13.30 – 19.00 Uhr

Plan-Ausweiszentrum  [PDF, 74.0 KB]

Weitere Informationen über Pass/Identitätskarte finden Sie unter folgenden Internet-Seiten: www.schweizerpass.ch / www.fedpol.ch / www.so.ch / www.ch.ch

E-Mail Einwohnerdienste: ewd@erlinsbach-so.ch

Zuständige Abteilung