Navigieren in Erlinsbach

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach vollendetem 18. Lebensjahr. Das Stimmrecht wird am politischen Wohnsitz ausgeübt, nämlich in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist.

Kein Stimmrecht hat, wer unter umfassender Beistandschaft nach ZGB 398 steht, oder wenn ein Vorsorgeauftrag in Kraft gesetzt wurde.

Die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde ist für die Führung des Stimmregisters zuständig und stellt die Stimmrechtsausweise sowie Stimmrechtsbescheinigungen aus.

Zuständige Abteilung