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Wochenaufenthalter

Wochenaufenthalter benötigen für die Anmeldung am Aufenthaltsort eine Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt. Diese wird durch die Einwohnerkontrolle der Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt. Damit die Anmeldung am Aufenthaltsort erfolgen kann, ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle erforderlich. 

Ein Wochenaufenthalter kehrt während den Wochenenden bzw. in seiner Freizeit an seinen regulären Wohnort regelmässig zurück. Aufenthalt kann demnach bezeichnet werden, als bloss vorübergehende Anwesenheit in einer Gemeinde, d.h. im voraus beschränkte Zeit für einen Sonderzweck (Studenten, Schüler, Lehrlinge etc.). Heimaufenthalter (Eintritt auf Anordnung durch Dritte) und in der Regel minderjährige Personen begründen am Aufenthaltsort keine Hauptniederlassung. Personen hingegen, die selbstbestimmt in eine Einrichtung eintreten, haben ihren Wohnort zu verlegen.

Der Aufenthalter ist in der Regel am Ort der Nebenniederlassung (Aufenthaltsort) weder stimmberechtigt noch steuerpflichtig. Die Überprüfung des Steuerdomizils fällt unter die Zuständigkeit der Steuerverwaltung. 

Bei Fragen zur Regelung der Meldeverhältnisse melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.

E-Mail Einwohnerdienste: ewd@erlinsbach-so.ch

Zuständige Abteilung