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Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld
  • legen Sie den Stimmrechtsausweis zusammen mit den Stimm- bzw. Wahlzetteln in die im Stimmrechtscouvert vorgesehenen Fächer
  • Achten Sie darauf, dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.

Sie können das Stimmcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, sind bei Aufgabe bei der Post die Zustellfristen zu beachten.

Die briefliche Stimmabgabe ist an den Abstimmungssamstagen bis spätestens 20.00 Uhr möglich (Einwurf im Briefkasten Gemeindehaus). Die Urnenöffnungszeiten sind jeweils am Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus (Wahlbüro Zi 5 EG).

Gründe für die Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe:

  • Sie verwenden nicht das Ihnen zugestellte amtliche Stimmcouvert
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmcouvert zu verschliessen
  • Ihr Stimmcouvert trifft zu spät ein