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Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Eine Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt wird für die Anmeldung als Wochenaufenthalter benötigt, wenn sich jemand während der Woche nicht an dem Ort aufhält, in welchem seine Hauptniederlassung ist. Die Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt stellt die Einwohnerkontrolle der Niederlassungsgemeinde aus.

Ein Wochenaufenthalter kehrt während den Wochenenden bzw. in seiner Freizeit an seinen regulären Wohnort regelmässig zurück. Aufenthalt kann demnach bezeichnet werden, als bloss vorübergehende Anwesenheit in einer Gemeinde, d.h. im voraus beschränkte Zeit für einen Sonderzweck (Studenten, Schüler, Lehrlinge etc.). Heimaufenthalter (Eintritt auf Anordnung durch Dritte) und in der Regel minderjährige Personen begründen am Aufenthaltsort keine Hauptniederlassung. Personen hingegen, die selbstbestimmt in eine Einrichtung eintreten, haben ihren Wohnort zu verlegen.

Der Aufenthalter ist in der Regel am Ort der Nebenniederlassung (Aufenthaltsort) weder stimmberechtigt noch steuerpflichtig.

Bei Fragen zur Regelung der Meldeverhältnisse melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.

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