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Bau- und Werkkommission

Die Bau- und Werkkommission vollzieht die von der Bundesgesetzgebung und den kantonalen Gesetzen den Gemeinden übertragenen Aufgaben sowie die kommunalen Verordnungen, Reglemente und Richtlinien.

Die Bau- und Werkkommission ist für die in der Gemeindeordnung festgehaltenen Aufgaben zuständig. Im Bereich Tiefbau ist sie insbesondere zuständig für die strategische Planung der Tiefbauprojekte, Unterhalt und Werterhaltung der gemeindeeigenen Werke(Strassen, Abwasser und Gewässer) sowie die Umsetzung oder Begleitung vonTiefbauprojekten.

Die Bau- und Werkkommission übernimmt zusätzliche Aufgaben, die ihr vom Gemeinderat zugewiesen werden.

Zuständige Abteilung