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Parkieren auf Nebenstrassen (Quartier)

Laut Verordnung über die Verkehrsregeln ist das Parkieren auf Nebenstrassen unter Einhaltung von gewissen Voraussetzungen erlaubt. Die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen (Feuerwehr, Ambulanz) und Entsorgungsfahrzeugen muss gewährleistet sein. Folgendes ist unbedingt zu beachten:

  • Vor und nach Strassenverzweigungen muss ein Mindestabstand von 5 m gegenüber der einmündenden Fahrspur eingehalten werden. Parkieren und Anhalten innerhalb dieses 5m-Bereiches ist verboten und kann mit einer Busse bis Fr. 120.00 geahndet werden.
  • Eine Restfahrbahnbreite von 3 m muss freigehalten werden, damit eine Vorbeifahrt der erwähnten Spezialfahrzeuge gewährleistet ist. Ein Missachten dieser Mindestbreite kann angezeigt werden.
  • Das Parkieren auf Trottoirs ist absolut verboten.

Besten Dank für das Verständnis und das Einhalten dieser Regelungen.